Regelwerk

 

1) Die Gesetze der Länder, in denen der Airsoft-Sport ausgeübt werden darf, sind zu befolgen. Achtet auf Gesetzesänderungen.

Die folgenden Kurzfassungen der Gesetze der u.a. Länder sollen einen groben Überblick liefern (ASG´s = Airsoft Guns). Bei nicht gelisteten Ländern sind die Gesetze in eigener Zuständigkeit in Erfahrung zu bringen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Deutschland

ASG´s mit einer Mündungsenergie von <0,5 Joule dürfen vollautomatische haben, sind ab 14 Jahren frei zu erwerben und müssen mit der Energie <0,5J, Kaliber 6mm und Importeur gekennzeichnet sein.

ASG´s mit einer Mündungsenergie von 0,5<7,5 Joule dürfen nur halbautomatische/Semi haben, sind ab 18 Jahren frei zu erwerben und müssen mit dem F-im-Fünfeck, Kaliber 6mm und Importeur gekennzeichnet sein.

ASG´s mit einer Mündungsenergie über 7,5 Joule sind ohne Waffenbesitzkarte verboten.

Tuningmaßnahmen, bei denen die Schussfolge bzw. die Schussstärke verändert wird, führen zum Erlöschen der Kennzeichnung, dem F-im-Fünfeck. Somit muss die ASG bei der PTB (Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt) nachgeprüft und neu „geefft“ werden. Grundsätzlich dürfen ASG´s mit einer Mündungsenergie von unter 0,5 Joule nicht getunt werden und das Tuning von ASGs über 0,5 Joule muss von lizenzierten Büchsenmachern erfolgen und, wie bereits erklärt, bei der PTB nach geprüft werden.

ASG-Anbauteile, die das Ziel anstrahlen sind verboten (Laser, Flashlights, usw.).

Die ASG´s dürfen nur ungeladen, verpackt, verschlossen und getrennt von der Munition transportiert werden (Futteral, Koffer, usw.).

Das Führen von ASG´s ist der Öffentlichkeit verboten.

Airsoft darf nur auf einem befriedeten Grundstück (das Geschoss darf das Gelände dabei nicht verlassen), mit ausreichender Sicherheitszone (muss doppelt so groß sein wie die Reichweite des stärksten ASG) und mit Erlaubnis des Besitzers betrieben werden.

Frankreich

In Frankreich sind ASG´s mit einer Mündungsenergie von 0,08<2,0 Joule sind ab 18 Jahren frei zu erwerben. (Also max. 2 Joule in Frankreich) im Gegensatz zu Deutschland darf vollautomatisch gespielt werden, des Weiteren sind nach deutschem Gesetz illegale Anbauteile wie Laser oder Lampen in Frankreich erlaubt.

Österreich

In Österreich sind ASG´s – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetz, sondern so genannte Schusswaffen ähnliche Produkte. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist auf Bundesebene verboten, außerdem regeln in den meisten Bundesländern die Jugendschutzgesetze Besitz und Erwerb von ASG´s als „jugendgefährdende Gegenstände“. Zielbeleuchtungen, zum Beispiel in Form eines Laser Zielpunktvisier oder taktischer Lampen, sind erlaubt. Der Transport von ASG´s ist nur ungeladen und verpackt erlaubt.

ASG´s mit einer Mündungsenergie von <0,5 Joule sind ab 16 Jahren frei erhältlich und dürfen ohne Genehmigung geführt werden.

ASG´s mit einer Mündungsenergie von 0,5<7,5 Joule können ab 18 Jahren im Haus gehalten und dürfen transportiert werden wenn man Mitglied in einem Schützenverein ist und auf dem Weg zu diesem, oder einer anderen Volljährigen Person zwecks Verkauf oder Reparatur.

ASG´s mit einer Mündungsenergie über 7,5 fallen weiterhin unter das Waffengesetz.

§ 1.0 Regeln allgemein

§ 1.1 Die Kenntnis, die Beachtung und die Akzeptanz der Regeln sind Voraussetzung für die Teilnahme an einem Spiel.

§ 1.2 Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle Risiko der Veranstaltung trägt! Weder die Teams noch andere Mitspieler können für Verletzungen oder Beschädigungen belangt werden, es sei denn, selbige entstanden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 1.3 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen weder aktiv noch passiv am Spiel teilnehmen.

§ 1.4 Anreise zum Gelände/Spielfeld und Abreise erfolgt ausschließlich in Zivilkleidung.

§ 1.5 Die ASG´s (Airsoft Guns) dürfen nur entladen, verschlossen und nicht direkt Zugriffsbereit transportiert werden (z.B. Futteral oder Koffer).

§ 1.6 Aggressives Verhalten und jede Form physischer Gewalt wird nicht fürt zu Spielausschluss

§1.7 Spieler sind verpflichtet Ihren Abfall zu entsorgen

§ 1.8 Die Teams übernehmen für entstandene Sachschäden und somit auch für Verluste keinerlei Haftung.

§ 1.9 Personen, deren Gesundheitszustand in irgendeiner Form beeinträchtigt ist, dürfen nur unter Vorbehalt am Spiel teilnehmen. Die Spielleitung ist über Vorerkrankungen jeglicher Art wie z.B. Herzleiden, Asthma, Diabetes, Allergien, etc. zu informieren, um sicherzustellen, dass in einem etwaigen Notfall die richtigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können.

§1.10 Die Spieler sind verpflichtet in einem nüchternem und geistig anwesenden Zustand zu erscheinen. Der Konsum von illegalen und berauschenden Substanzen ist während des Spieles verboten!

§ 1.11 Das Tragen von verfassungswidrigen Abzeichen und jeglicher wie auch immer gearteten Rangabzeichen oder Symbolen, die Rangabzeichen gleichzusetzen sind, ist verboten.

§ 1.12 Außerhalb des Spielfeldes und innerhalb der Safe-Zone ist die ASG gesichert zu tragen. Das Abfeuern der ASG ist nur auf dem Spielgelände oder in gesondert abgegrenzten Bereichen erlaubt.

§ 2.0 Regeln auf dem Spielfeld

§ 2.1 Das Tragen einer geeigneten Schutzbrille auf dem Spielfeld ist Pflicht! Selbst bei Spielunterbrechungen ist die Schutzbrille nicht abzunehmen. Die Schutzbrille sollte durch Geschosse aus der stärksten ASG aus einer Distanz von höchstens 3 Metern nicht zerbrechen oder in seiner Schutzfunktion beeinträchtigt werden und bei heftigen Bewegungen nicht ver- oder wegrutschen.

§ 2.2 Die Spieler sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen fair zu spielen und Treffer jeglicher Art anzuerkennen (dazu zählen auch Treffer auf der ASG und Friendly Fire. Querschläger zählen nicht!) und die Anweisungen der Orga zu befolgen.

§ 2.3 Ein getroffener Spieler ruft laut “HIT“ (engl. “getroffen”) hält sein “Death Rag”, auch unter “Wounded Flag” bekannt (Tuch oder Warnweste in gelb/orange/rot), in die..

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